Dienstag, 15. März 2011

Nur bedingt behördentauglich

Die Polizisten in den einzelnen Bundesländern tanken ihre Einsatzfahrzeuge nicht alle mit E10. Ein generelles Verbot für den neuen Biokraftstoff gibt es allerdings nicht.
Die Diskussion um die Verträglichkeit sowie den Sinn und Zweck des Biokraftstoffs E10 macht auch vor Polizisten nicht halt. Die Einen tanken E10, andere verbannen den Sprit grundsätzlich aus den Tanks ihrer Autos. Allerdings ist die Zahl der Ottomotoren in Behördenfahrzeuge eher gering. Für die meisten Polizeiautos stellt sich die Frage nach dem Ökokraftstoff deshalb nicht – sie fahren mit Diesel, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur SP-X unter den einzelnen Innenministerien ergab.

Im Fuhrpark von Baden-Württemberg befinden sich beispielsweise rund 5.550 Fahrzeuge – davon haben nur zehn Prozent einen Benzinmotor. Die 327 Pkw und 173 Motorräder werden in den nächsten Wochen von den jeweiligen Dienststellen auf ihre E10-Verträglichkeit hin überprüft. Ähnlich verfahren auch Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Niedersachsen. Auch die 120 Dienstfahrzeuge mit Ottomotoren in Mecklenburg-Vorpommern werden nun auf ihre Öko-Verträglichkeit hin überprüft.

Hingegen tanken die Beamten in Hamburg bei den wenig eingesetzten Fahrzeugen mit Ottomotor den neuen Kraftstoff. Von den 8.300 Polizeifahrzeugen in Bayern werden zwar rund 6.000 mit Dieselkraftstoff betrieben, die übrigen aber, wenn möglich, mit E10 betankt. Lediglich einige wenige Fahrzeuge mit Standheizung vertragen den neuen Kraftstoff nicht.

Gegen E10 haben sich bisher unter anderem die Innenminister in Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein entschieden. Von den 1.263 Einsatzfahrzeuge in Norddeutschland werden allerdings nur 160 mit Super betankt, darunter 50 Motorräder. Eine Dienstanweisung verbietet ausdrücklich, den neuen Sprit zu tanken. Als Grund nennt das Innenministerium die mehrdeutigen Auskünfte der Hersteller, ob die Motoren den Kraftstoff vertragen und ob Folgeschäden auftreten können.

Quelle: http://www.focus.de/auto/news/e10-kraftstoff-nur-bedingt-behoerdentauglich_aid_608779.html

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